PM: Antikapitalistisches Camp vor Gericht

Das Antikapitalistische Gericht hat den Streit, ob es im Stadtpark stattfinden kann vorerst gewonnen. Gestern entschied das Verwaltungsgericht, dass das Camp stattfinden kann. Wenn sich die dem Hamburger Senat keine neuen vorgeschobenen Gründe mehr einfallen, treffen wir uns alle ab dem 2. Juli im Stadtpark.

PM: Antikapitalistisches Camp vor Gericht

Vorbereitungsgruppe des „Antikapitalistischen Camps“ im Hamburger Stadtpark gewinnt vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Hamburg gibt heute einem Eilantrag statt.

Hamburg, 8.6.2017 – Das Hamburger Verwaltungsgericht hat heute entschieden, dass das „Antikapitalistische Camp“ vom 30.6. – 9.7.2017 im Hamburger Stadtpark stattfinden darf. Die Stadt Hamburg wurde vorläufig verpflichtet, dieses zu dulden.

Das Bezirksamt Hamburg–Nord hatte das Protestcamp verboten, da es sich dabei angeblich um eine unerlaubte Sondernutzung einer Grünfläche handle. Nach der Auffassung der Vorbereitungsgruppe ist das Protestcamp jedoch eine politische Versammlung. Diese Auffassung wird vom Verwal-tungsgericht gestützt. Nach der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gilt für das Pro-testcamp im Zweifel der Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Es hat anerkannt, dass das Camp nicht nur Schlafplätze bieten soll, sondern als solches schon eine Protestform darstellt. Einer Sondernutzungserlaubnis bedürfe es daher nicht.

„Wir freuen uns über die Bestätigung des Gerichts“, sagt Leonie aus der Vorbereitungsgruppe, „eine andere rechtliche Einschätzung wäre unserer Überzeugung nach auch nicht möglich gewesen. Daher haben wir trotz des Rechtsstreits die ganze Zeit mit Hochdruck an der Vorbereitung des Camps gearbeitet und werden es weiterhin tun. In zwei Wochen soll schließlich der Aufbau bereits beginnen.“ Außerdem lädt sie interessierte Gruppen und Einzelpersonen ein, sich auch jetzt noch im Prozess einzubringen. „Infos, wie ihr euch beteiligen oder uns unterstützen könnt, findet ihr auf unserer Homepage: g20camp.noblogs.org.“

Das Gericht übt auch Kritik an der Versammlungsbehörde, die den Organisator*innen des Camps bislang jegliches Gespräch verweigert hat. Rechtsanwalt Martin Klingner, der die Vorbereitungsgruppe des Camps vertritt, erklärt hierzu: „Das Verwaltungsgericht hat dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eine hohe Priorität eingeräumt. Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für die Demokratie und eine Ohrfeige für die bisherige repressive Linie der Stadt Hamburg.“

Die Organisator*innen stellen klar, dass sie keine Rechtsgrundlage und keine Begründung sehen für mögliche Einschränkungen des Camps, welche die Polizei in Form von Auflagen erlassen könnte. Robert aus der Vorbereitungsgruppe betont: „Wir waren von Anfang an zu Verhandlungen bereit und haben ein Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde gefordert. Selbstverständlich gilt dieses Angebot noch immer. Diese anhaltende Panikmache und Kriminalisierung von Aktivist*innen muss endlich ein Ende haben. Der Protest gegen G20 ist legitim!“